§ 1 Geltung
1. die wicom wild karl-heinz einzelfirma (nachfolgend wicom genannt) erbringt ihre dienste, leistungen und lieferungen ausschließlich auf der grundlage dieser geschäftsbedingungen. diese haben auch geltung für sämtliche künftige geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. spätestens mit der erstmaligen nutzung der -dienste, -leistungen oder -lieferungen gelten diese bedingungen als angenommen.
2. von diesen bedingungen abweichende regelungen, insbesondere auch geschäftsbedingungen des nutzers oder käufers, werden nur wirksam, wenn die wicom sie schriftlich bestätigt. dies gilt auch für vertragsünderungen nach vertragsabschluss. gegenbestätigungen des nutzers oder käufers unter hinweis auf seine geschäfts- oder einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. die angestellten der wicom sind nicht befugt, mündliche nebenabreden zu treffen oder mündliche zusicherungen zu geben, die über den inhalt des jeweiligen vertrages einschließlich dieser geschäftsbedingungen hinausgehen.
4. die wicom ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen geschäftsbedingungen einschließlich aller anlagen, wie zum beispiel benutzungsbedingungen und leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. widerspricht der kunde, insbesondere der nutzer oder käufer, den geänderten oder ergänzten bedingungen nicht innerhalb von zwei wochen nach zugang der änderungs- oder ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem zeitpunkt an dem die geänderten oder ergänzten geschäftsbedingungen in kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der änderung oder ergänzung wirksam. widerspricht der kunde, insbesondere der nutzer oder käufer fristgemäß, so ist die wicom berechtigt den vertrag zu dem zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten geschäftsbedingungen in kraft treten sollen.
§ 2 vertragsabschluß
1. der vertrag über die nutzung der wicom dienste kommt mit der gegenzeichnung des kundenantrages durch die wicom zustande.
2. eine vom käufer unterzeichnete bestellung über warenlieferungen oder über softwarelieferungen ist bindend. die wicom ist berechtigt das darin liegende vertragsangebot innerhalb von vier wochen durch zusendung einer auftragsbestätigung anzunehmen. der schriftlichen bestätigung stehen auslieferung und rechnungserteilung gleich.
3. wicom hat das recht den vertragsschluss von einer vorauszahlung, der schriftlichen bürgschaftserklärung einer inländischen großbank und/oder der vorlage einer schriftlichen vollmacht abhängig zu machen.
4. soweit sich die wicom zur erbringung ihrer leistungen, dienste oder lieferungen der dienste dritter bedient, werden diese nicht vertragspartner des kunden. auch besteht durch die gemeinsame nutzung der dienste zwischen den kunden der wicom kein begründbares vertragsverhältnis.
§ 3 kündigung
1. bei verträgen ohne mindestmietzeiten ist das vertragsverhältnis für beide vertragspartner mit einer frist von zwei wochen zum monatsende kündbar.
2. bei verträgen mit mindestmietzeiten ist das vertragsverhältnis frühestens zum ablauf der mindestmietzeit kündbar. die kündigung muss wicom spätestens einen monat vor ablauf der mindestmietzeit zugehen.
§ 4 leistungsumfang
1. der umfang der vertraglichen leistungen ergibt sich aus der leistungsbeschreibung der wicom sowie aus den hierauf bezugnehmenden angaben in der auftragsbestätigung. die leistungsbeschreibung liegt am sitz der gesellschaft zur einsicht aus. sie kann gegen kostenerstattung jederzeit bei der wicom angefordert werden.
2. §4 absatz 2 gilt entsprechend für alle unterlagen und richtlinien, die den inhalt des vertragsverhältnisses konkretisieren und auf die nachfolgend ausdrücklich bezug genommen wird.
3. wicom hat jederzeit das recht die leistungen zu erweitern, zu ändern und verbesserungen vorzunehmen. wicom ist auch berechtigt die leistungen zu verringern; in diesem fall gilt aber §8 abs. 3 entsprechend.
4. soweit wicom neben ihrer vertragspflichten kostenlose dienste und leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne vorherige ankündigung eingestellt werden. hieraus ergibt sich kein minderungs-, erstattungs- oder schadensersatzanspruch sowie kein kündigungsrecht.
§ 5 pflichten und obligenheiten des kunden
1. der kunde ist verpflichtet, die wicom dienste ordnungsgemäß und sachgerecht zu nutzen. er ist insbesondere verpflichtet: die vereinbarten entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden umsatzsteuer zum vereinbarten zahlungstag fristgemäß zu bezahlen. für jeden nicht eingelösten scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte lastschrift hat der kunde wicom die entstandenen kosten zu erstatten.
2. wicom unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm voraussetzungen für tarifermäßigungen entfallen.
3. wicom mitzuteilen, welche technische ausstattung zur teilnahme an den wicom diensten verwendet wird.
4. dafür zu sorgen, dass die netz-infrastruktur oder teile davon nicht durch die inanspruchnahme über das übliche und normale maß hinaus überbelastet werden.
5. die zugriffsmöglichkeit auf die wicom dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige handlungen zu unterlassen.
6. anerkannten grundsätzen der datensicherheit rechnung zu tragen, insbesondere im rahmen des möglichen sorge dafür zu tragen, dass dritte keine zugriffsmöglichkeiten auf die zur nutzung zur verfügung gestellten leitungen und daten haben, passwörter geheim zu halten bzw. unverzöglich zu ändern oder änderungen zu veranlassen, sobald die vermutung besteht, dass nichtberechtigte dritte davon kenntnis erlangt haben, anvertraute daten geheim zu halten.
7. der wicom erkennbare, drohende oder vorhandene mängel, schäden oder fehlerquellen unverzüglich anzuzeigen (störungsmeldungen).
8. im rahmen des zumutbaren alle maßnahmen zu treffen, die eine feststellung der mängel oder schäden und ihre ursachen ermöglichen oder die beseitigung der störung erleichtern und beschleunigen und der wicom den zugriff zur beseitigung der schäden - soweit diese hierzu verpflichtet ist - zu gestatten und zu ermöglichen.
9. nach abgabe der störungsmeldung die der wicom durch die überprüfung ihrer einrichtungen und/oder mängel- und schadensbeseitigung entstandenen aufwendungen zu ersetzen, wenn und insoweit die störung im verantwortungsbereich des kunden lag.
10. wicom innerhalb eines monats nach eintritt- jede durch erbfall oder sonstige gesamtrechtsnachfolge bewirkte änderung in der person oder gesellschaft des kunden - bei nichtrechtsfähigen handelsgesellschaften, erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen vereinen, gesellschaften des bürgerlichen rechts, kommanditgesellschaften oder kundengemeinschaften das hinzutreten oder ausscheiden von personen - jede änderung des namen des kunden oder der bezeichnung unter der er in den betriebsunterlagen der wicom geführt wird - den verdacht oder das bevorstehen des konkurses
11. verstößt der kunde gegen die in §5 absatz 1, nr. 2, 5 und 6 genannten pflichten, ist die wicom sofort und in den übrigen fällen mit ausnahme von §5 absatz 1, nr. 1 nach vorheriger erfolgloser abmahnung berechtigt, das vertragsverhältnis ohne einhaltung einer frist zu kündigen.
12. die wicom hat das recht einzelheiten des zusammenwirkens verschiedener nutzer untereinander im rahmen einer benutzungsverordnung zu regeln. bei verstößen gegen wesentliche bestimmungen dieser benutzungsverordnung ist die wicom nach vorheriger erfolgloser abmahnung berechtigt das vertragsverhältnis ohne einhaltung einer frist zu kündigen.
§ 6 nutzung der dienste und leistungen der wicom durch dritte
1. eine direkte oder mittelbare nutzung der wicom dienste und leistungen durch dritte ist nur mit schriftlicher genehmigung, die einen monat vor der erstmaligen nutzung zu beantragen ist, zu gestatten.
2. wird die nutzung durch dritte genehmigt, so hat der kunde diesen vor der erstmaligen nutzung ordnungsgemäss in die nutzung der dienste einzuweisen.
3. wird die nutzung durch dritte nicht genehmigt, so steht dem kunden weder ein minderungs-, noch ein erstattungs- oder schadensersatzanspruch zu.
4. der kunde hat auch die entgelte an die wicom zu zahlen, die durch die genehmigte oder nicht genehmigte (= unbefugte) benutzung durch dritte entstanden sind.
§ 7 zahlungsbedingungen
1. monatliche entgelte sind, beginnend mit dem tag der betriebsfähigen bereitstellung, bis zum ende des jeweiligen monats anteilig zu bezahlen. ist das entgelt für teile eines kalendermonats anteilig zu berechnen, so wird dieses pro tag mit 1/30 des monatlichen entgelts berechnet. danach sind die vereinbarten entgelte monatlich bis spätestens zum dritten werktag des jeweiligen monats im voraus zu bezahlen.
2. sonstige entgelte, wie zum beispiel nutzungsabhängige entgelte (verkehrsgebühren), sind nach erbringung der leistung zu bezahlen und werden mit zugang der rechnung zur zahlung fällig. sofern der kunde nicht am lastschriftverfahren teilnimmt, muss der rechnungsbetrag spätestens am zehnten tag nach zugang der rechnung auf einem der in der rechnung angegebenen konto gutgeschrieben sein. die wicom ist berechtigt in diesem fall eine monatliche bearbeitungsgebühr in höhe von 5.00 chf zu erheben.
3. behauptet der kunde, dass ihm berechnete gebühren nicht von ihm oder einem dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies gegenüber der wicom nachzuweisen. die wicom hat nur nachzuweisen, dass das berechnungssystem fehlerfrei ist.
4. die annahme von schecks erfolgt nur zahlungshalber. die wicom ist in diesem fall berechtigt alle einziehungsspesen gesondert zu berechnen.
§ 8 zahlungsverzug
1. befindet sich der kunde mit der zahlung der entgelte im vorzug, so ist die wicom berechtigt, die zugangsberechtigung bis zur zahlung zu sperren. der kunde bleibt in diesem fall weiterhin verpflichtet, die monatlichen entgelte zu bezahlen.
2. ferner ist wicom berechtigt bei zahlungsverzug, von beginn an zinsen in höhe von 2 % über dem diskontsatz zu berechnen, außer wicom kann eine höhere zinslast nachweisen. dann schuldet der kunde die höheren verzugszinsen.
3. kommt der kunde -für zwei aufeinanderfolgende monate mit der bezahlung der entgelte bzw. eines nicht unerheblichen teils der entgelte oder -in einem zeitraum, der sich über mehr als zwei monate erstreckt, mit der bezahlung der entgelte in höhe eines betrages von insgesamt zwei monatsmieten, in verzug,so kann wicom das vertragsverhältnis fristlos kündigen.
4. die geltendmachung weiterer ansprüche wegen zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.
§ 9 aufrechnungs- und zurückbehaltungsrecht
1. der kunde kann nur mit einer gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist.
2. die geltendmachung eines zurückbehaltungsrechtes steht dem kunden nur wegen gegenansprüchen aus demselben vertragsverhältnis zu.
§ 10 leistungsverzögerungen, rückvergütung
1. leistungs- und lieferverzögerungen aufgrund höherer gewalt und aufgrund von ereignissen, die wicom die leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere streik, aussperrung, behördliche anordnungen, der ausfall von kommunikationsnetzen und gateways anderer betreiber, auch wenn sie bei lieferanten oder unterauftragsnehmern der wicom oder deren unterlieferanten, unterauftragsnehmer eintreten - hat wicom - auch bei verbindlich vereinbarten terminen und fristen - nicht zu vertreten. sie berechtigen wicom die leistung um die dauer der behinderung - zuzüglich einer angemessenen anlaufzeit - hinauszuschieben.
2. dauert eine erhebliche behinderung mehr als zwei wochen, ist der kunde berechtigt, die monatlichen entgelte und gebühren ab dem zeitpunkt des eintritts der erheblichen behinderung bis zum ende der erheblichen behinderung oder dem nächsten kündigungstermins entsprechend zu mindern. eine erhebliche behinderung liegt vor, wenn der kunde insgesamt nicht mehr auf die dienste und leistungen der wicom zurückgreifen kann und deshalb die in der auftragsbestätigung verzeichneten dienste nicht mehr nutzen kann, die nutzung der dienste und leistungen insgesamt wesentlich erschwert ist oder die nutzung einzelner der in der auftragsbestätigung verzeichneten wesentlichen dienste oder leistungen unmöglich wird oder vergleichbare beschränkungen vorliegen.
3. weitergehende ansprüche, insbesondere schadensersatzansprüche, kündigungsrechte, stehen dem kunden nicht zu.
4. bei ausfällen von diensten und leistungen wegen außerhalb des verantwortungsbereiches der wicom liegender störungen erfolgt keine rückvergütung von entgelten. im übrigen werden ausfallzeiten, die im verantwortungsbereich der wicom liegen, nur dann erstattet, wenn wicom oder einer ihrer erfüllungs- oder verrichtungsgehilfen den fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der ausfallzeitraum über mehr als einen werktag erstreckt.
§ 11 geheimhaltung, datenschutz
1. falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten alle vom kunden an wicom unterbreiteten informationen nicht als vertraulich.
2. der vertragspartner wird hiermit gemäß §33abs.i des bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der teledienst-datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass wicom seine anschrift in maschinenlesbarer form und für aufgaben, die sich aus dem vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. soweit sich wicom zur erbringung der angebotenen dienste oder leistungen bedient, ist wicom berechtigt, die teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die sicherstellung oder teilweise aufrechterhaltung des betriebes erforderlich ist.
4. wicom steht dafür ein, dass alle personen, die von wicom mit der abwicklung des vertrages betraut wurden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen vorschriften kennen und beachten.
5. der kunde und/oder nutzer der wicom dienste und leistungen, ist nicht berechtigt sich oder dritten über die oder bei der nutzung der wicom dienste oder leistungen nicht für ihn oder dritte bestimmten daten, informationen oder leistungen zu verschaffen.
§ 12 haftungsbeschränkung
1. wicom weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht sicherstellen kann, dass dritte oder kunden keinen zugriff auf die dienste der wicom, insbesondere die bei nutzung der dienste vom kunden übermittelten daten sowie die dabei verwendete hard- und software, nehmen können. für hierbei entstehende schäden haftet wicom nicht.
2. schadensersatzansprüche aus unmöglichkeit, verschulden bei vertragsschluss, positiver forderungsverletzung und unerlaubter handlung sind sowohl gegenüber der wicom als auch im verhältnis zu deren erfüllungs- und verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln vorliegt.
3. wicom haftet nicht für die über ihre dienste und leistungen übermittelten informationen, insbesondere weder für deren vollständigkeit, richtigkeit oder aktualität noch dafür, dass diese frei von rechten dritter sind oder der sender rechtswidrig handelt, indem er die informationen übermittelt.
4. wicom haftet nicht, wenn andere kunden, unbefugte oder befugte dritte die dienste oder leistungen der wicom rechtswidrig benutzen, insbesondere hierbei kenntnis von fremden daten erhalten, diese benutzen und/oder dadurch einen schaden verursachen.
5. sofern nicht andere bestimmungen in diesen geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden recht eine haftung ausschließen, ist sie bei schäden, die durch die inanspruchnahme der wicom dienste und leistungen, durch die übermittlung und speicherung von daten, die verwendung übermittelter programme und daten, durch das unterlassen von prüfungspflichten hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter daten seitens der wicom, die deswegen entstanden sind, weil die gebotene speicherung oder übermittlung im vertraglich vereinbarten rahmen durch die wicom nicht erfolgt ist und diese die unterlassung auch zu vertreten hat, der höhe nach auf 3'000 chf beschränkt, soweit nicht vorsatz oder grobe fahrlässigkeit vorliegt.
6. für die wiederbeschaffung von daten haftet wicom nicht, es sei denn wicom hat die vernichtung der daten in ihrem verantwortungsbereich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der kunde hat sichergestellt, dass die daten aus datenmaterial, das in maschinenlesbarer form bereitgehalten wird, mit vertretbaren aufwand rekonstruiert werden können.
§ 13 haftung des kunden
1. der kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren folgen, nachteile und schäden, die wicom, dritten oder anderen kunden der wicom durch die missbräuchliche oder rechtswidrige verwendung durch sich selbst, durch befugte dritte oder durch die gestaltung der verwendung der wicom dienste und leistung durch unbefugte dritte, sowie dadurch entstehen, dass der kunde oder sein befugter dritter den obliegenheiten nicht nachkommt.
2. es obliegt dem kunden, die bei wicom bezogene hard- und software auf ihre verträglichkeit miteinander und auf ihre verträglichkeit mit der beim kunden bereits vorhandenen software und hardware hin zu überprüfen.
§ 14 zusätzliche bestimmungen bei warenlieferungen
1. die in prospekten oder in ähnlichen unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen angebot gemachten produktbeschreibenden angaben, wie zeichnungen, beschreibungen, abbildungen, maß-, gewichts- , leistungs- und verbrauchsdaten sowie angaben in bezug auf die verwendbarkeit von geräten für neue technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. dies gilt insbesondere für den fall von verbesserungen und änderungen, die dem technischen fortschritt dienen. geringe abweichungen von solchen produktbeschreibenden angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die erfüllung von verträgen, sofern sie für den käufer nicht unzumutbar sind.
2. die preise für waren verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, einschließlich handelsüblicher verpackung, ohne installation, ohne schulung oder sonstiger nebenleistungen. erforderliche sonderverpackung, kuriere, oder wie zum beispiel seemäßige oder luftfrachtmäßige verpackung, gehen zu lasten des käufers. wünscht der kunde die zustellung durch wicom, so ist dies gesondert abzugelten. der versand erfolgt darin nach freier wahl der wicom. wicom ist berechtigt, aber nicht verpflichtet die ware auf rechnung des käufers zu versichern.
3. die gefahr geht auf den kunden über, sobald die warensendung an die den transport ausführende person übergeben worden ist oder zwecks versendung die geschäftsräume der wicom verlassen hat. falls der versand ohne verschulden der wicom unmöglich wird, geht die gefahr mit der meldung der lieferbereitschaft auf den kunden über.
4. soweit nichts anderes vereinbart ist, sind rechnungen für warenlieferungen 14 tage nach rechnungserstellung ohne abzug zahlbar.
5. gelieferte ware bleibt bis zur vollständigen zahlung des kaufpreises eigentum der wicom. vor dem übergang des eigentums ist die verpfändung oder sicherungsübereignung der ware unzulässig.
6. wicom ist zu teillieferungen und teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der kunde weist nach, dass die teillieferung oder teilleistung für ihn nicht von interesse ist.
7. kommt der käufer in annahmeverzug oder verletzt er eine sonstige mitwirkungspflicht, so ist wicom berechtigt, den ihr dadurch entstehenden schaden einschließlich folgeschäden und mehraufwendungen erstattet zu verlangen. in diesem fall geht die gefahr eines zufälligen untergangs oder einer zufälligen verschlechterung der kaufsache in dem zeitpunkt auf den käufer über in dem er in annahmeverzug gerät.
8. grundsätzlich gelten im verhältnis zwischen wicom und käufer der hardware die bei der lieferung des liefergegenstandes beiliegenden allgemeinen geschäftsbedingungen des herstellers.
9. für den fall, dass die verweisung auf die allgemeinen geschäftsbedingung des händlers unwirksam sein sollte oder für den fall, dass die allgemeinen geschäftsbedingungen des händlers unwirksam sein sollten, gilt zwischen wicom und käufer folgendes: - wicom ist im falle von mängeln oder fehlender zugesicherter eigenschaften am liefergegenstand, nach ihrer wahl berechtigt, den fehlerhaften liefergegenstand nachzubessern oder gegen rückgabe des ursprünglich fehlerhaft gelieferten liefergegenstandes einen neuen zu liefern oder vom vertrag zurückzutreten. - der käufer ist im falle einer fehlgeschlagenen nachbesserung oder ersatzlieferung berechtigt, eine angemessene herabsetzung der vergütung (minderung) oder rückgängigmachung des kaufvertrages (wandlung) zu verlangen. - offensichtliche mängel hat der käufer innerhalb von 2 wochen und nicht offensichtliche mängel innerhalb von 6 monaten ab übergabe anzuzeigen. hiervon unberührt bleiben die für kaufleute geltenden untersuchungs- und rügepflichten. - der käufer hat die überprüfung des fehlerhaften liefergegenstandes nach wahl der wicom bei sich oder in den geschäftsräumen von wicom zu gestatten. falls der käufer die überprüfung des fehlerhaften liefergegenstandes verweigert, wird wicom von der gewährleistung befreit. - vorbezeichnetes gilt entsprechend für ansprüche des käufers, die durch im rahmen des vertrages erfolgte vorschläge, beratungen oder durch verletzung von aufklärungs-, hinweis- und beratungspflichten entstanden sind. - hiervon unberührt bleiben ansprüche auf schadensersatz in geld. diese sind jedoch der höhe nach auf chf 3.000 beschränkt, soweit nicht vorsatz oder grobe fahrlässigkeit vorliegt. im falle der weiterveräußerung des liefergegenstandes an dritte, ist es dem käufer untersagt wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen gewährleistungsanspräche auf die wicom zu verweisen. - ist der käufer kaufmann, berühren mängelrügen die fälligkeit des kaufpreisanspruches nicht, es sei denn ihre berechtigung ist rechtskräftig festgestellt oder von wicom schriftlich anerkannt. - für schäden, die durch den einsatz von wicom gelieferter oder installierter hardware verursacht werden, übernimmt wicom keine haftung, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln im verantwortungsbereich von wicom vorliegt.
§ 15 zusätzliche bestimmungen bei softwarelieferungen
1. für die lieferung von software gelten darüber hinaus im verhältnis zwischen wicom und käufer die dem datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen bedingungen des softwareherstellers.
2. für schäden, die durch den einsatz von wicom gelieferter software verursacht werden, übernimmt wicom keine haftung, soweit nicht vorsatz oder grob fahrlässiges handeln im verantwortungsbereich von wicom vorliegt.
§ 16 schlußbestimmungen
1. erfüllungsort ist vaduz, liechtenstein. ausschließlicher gerichtsstand ist für alle ansprüche aus und aufgrund dieses vertrages einschließlich scheck- und wechselklage sowie sämtliche zwischen den parteien sich ergebende streitigkeiten über das zustandekommen, die abwicklung oder die beendigung des vertrages - soweit der kunde vollkaufmann, juristische person des öffentlichen rechts oder öffentlich-rechtliches sondervermögen ist - der jeweilige sitz der wicom.
2. auf diesen vertrag und sämtliche nachfolgenden verträge findet ausschließlich das recht des fürstentums liechtenstein anwendung.
3. an die verpflichtungen aus verträgen, die auf der grundlage dieser geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die rechtsnachfolger und die befugten dritten der wicom kunden gebunden.
4. sollte eine bestimmung dieser geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die wirksamkeit der restlichen bestimmungen nicht. vielmehr gilt an der stelle der unwirksamen bestimmung eine dem zweck der vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende ersatzbestimmung, die die parteien zur erreichung des gleichen wirtschaftlichen ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die unwirksamkeit der bestimmung gekannt hätten. dies gilt für die unvollständigkeit der bestimmungen entsprechend.